Kategorie: Flühs

Als Azubi hat man Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr. Da ein neues Ausbildungsjahr immer im August / September beginnt, muss im ersten Jahr der Urlaubsanspruch anteilig nach der folgenden Formel ermittelt werden:

Urlaubsanspruch = 30/12 x Anzahl der Beschäftigungsmonate

Eure Ansprechpartner für
Fragen zur Ausbildung bei Flühs

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Richard Pladwig
Michaela Schmidt
Natalie Erlenhofer

Personalreferentin - Ausbildung
ausbildung@fluehs.de
+49 2351 975-0

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